Konfliktmanagement
Das LWL-Referat für Chancengleichheit berät und unterstützt Beschäftigte und Führungskräfte bei Konflikten mit gleichstellungsrelevantem Hintergrund, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Wir verstehen uns in diesen Fällen als neutrale Instanz, die zwischen den betroffenen Parteien vermittelt. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betroffen sind und Hilfe oder Beratung bedürfen.
Mobbing
Hilfestellungen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz finden Sie in folgenden Broschüren:
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand. Alle Beschäftigten und vor allem Führungskräfte sind nach dem AGG in der Pflicht, ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen und dieses im Arbeitsalltag zu leben.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist noch immer ein Tabuthema, das oftmals ignoriert und totgeschwiegen wird. Wenden Sie sich als Opfer sexueller Belästigung frühzeitig an das LWL-Referat für Chancengleichheit oder die Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung in Ihren Einrichtungen. In vertraulicher Atmosphäre können Schutzmechanismen und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Sollten Sie nicht selbst betroffen sein, aber belästigende Verhaltensweisen beobachten oder einen Verdacht haben, suchen Sie ebenfalls Hilfe bei den beratenden Stellen. Nur gemeinsam und mit Transparenz kann sexuelle Belästigung beim LWL verhindert werden.
Hintergründe und Handlungsempfehlungen für ein diskriminierungsfreies Arbeitsklima beim LWL finden Sie in folgender Broschüre:
Informationen zum Beschwerdeverfahren des LWL bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie hier.