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Grundlagenwissen

Die geschlechtliche Identität bezeichnet das Geschlecht, dem sich ein Mensch zugehörig fühlt. Diese muss nicht notwendigerweise mit dem Geschlecht, das einer Person bei Geburt zugewiesen wurde, übereinstimmen. Geschlechtliche Identitäten sind sehr vielfältig und Selbstbezeichnungen können sich ändern, deshalb kann es keine verbindliche oder dauerhafte Definition geben.

Illustration einer Progress-Pride-Flagge

Aktivitäten des LWL-Referats für Chancengleichheit

Das LWL-Referat für Chancengleichheit bildet sich stetig zu den verschiedensten Fragestellungen von LWL-Beschäftigten zum Thema Geschlechtliche Vielfalt fort. Das Referat hat neben einer Auftaktveranstaltung zur Auseinandersetzung mit der Thematik beim LWL auch an Informationsveranstaltungen zur geschlechtlichen Vielfalt im medizinischen Versorgungssystem teilgenommen und erste Impulse zur Implementierung eines Beschäftigten-Netzwerks gesammelt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team des LWL-Referats für Chancengleichheit oder die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen vor Ort.

Geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz

Fortbildung und Information für LWL-Beschäftigte

 

  • Für Mitarbeitende der LWL-Kliniken Münster und Lengerich und der angeschlossenen Pflegezentren und Wohnverbünde gibt es Fortbildungsveranstaltungen durch Trans- und Public-Health-Experten Max Appenroth.

 

  • In der Vortragsreihe „Transgender im Krankenhaus“ bildet der Fachvortrag von Dr. Alfons Beier vor Mitarbeitenden aus dem ärztlichen, pflegerischen und Verwaltungsdienst der LWL-Klinik Herten den Auftakt. Ziel der Fortbildungsveranstaltungen ist es, den Betroffenen künftig im tagesklinischen oder stationären Rahmen zum Beispiel hinsichtlich Anrede, Zimmerbelegung oder Schutz vor Diskriminierung gerecht zu werden. 

 

  • Das LWL-Referat für Chancengleichheit entwickelt einen Leitfaden zur geschlechtlichen Vielfalt. Dieser bietet grundlegende Informationen zum Thema geschlechtliche Vielfalt und Empfehlungen für einen sensiblen, diskriminierungsfreien und rechtssicheren Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Personen in den verschiedenen Versorgungs- und Arbeitskontexten des LWL-PsychiatrieVerbunds und LWL-Maßregelvollzugs.

Geschlechtergerechte Sprache

"Männer werden fast immer richtig eingeordnet, Frauen fast nie, denn in unserer Sprache gilt die Regel: 99 Sängerinnen und ein Sänger sind 100 Sänger." (Luise Pusch, 1990)

Wieso überhaupt geschlechtergerechte Sprache?

Sprache hat einen enormen Einfluss. Sie schafft Wirklichkeit, lenkt unsere Wahrnehmung und kreiert Stereotype. Sprache ist mehr als das gesprochene Wort und der Austausch von Informationen. Nicht nur was gesagt wird, ist wichtig, sondern auch, was ankommt. Über den offensichtlichen Inhalt hinaus vermittelt Sprache Botschaften, die persönliche Ansichten und Erwartungen beinhalten. Der bewusste Umgang mit Sprache und eine wertschätzende Ansprache aller Geschlechter macht sprachliche Gleichberechtigung aus. So finden sich in unserer Gesellschaft auch heute noch Machtstrukturen und Ungleichheiten - diese wirk(t)en sich zum einen auf unsere Sprache aus, zum anderen kann auch Sprache solche Strukturen stärken.

Hier finden Sie einen Artikel, der kurz Studien widergibt, welche die Wirkung geschlechter(un)gerechter Sprache aufzeigen.

Tipps zur geschlechtergerechten Sprache

In unserem heutigen Sprachgebrauch treten immer noch häufig Missverständnisse auf, wenn wir nicht deutlich machen, ob wir nur Frauen, nur Männer oder Frauen und Männer meinen. Meist meinen wir zwar Männer und Frauen, benutzen aber nur das männliche Substantiv. Dabei kann man schon mit einfachen Tricks Klarheit schaffen.

Zunächst gilt für den LWL: In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten.

So nicht:

  • "Soweit personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form aufgeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter in gleicher Weise."

Solche und ähnliche Formulierungen können nicht als geschlechtergerechte Sprache bezeichnet werden und stellen einen Verstoß gegen den Paragraphen 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW dar.

Besser so:

Es sind in der Sprache immer beide Geschlechter abzubilden (§ 4 LGG). Das kann bestenfalls durch geschlechtsneutrale Begriffe geschehen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die weibliche und männliche Sprachform zu verwenden. Abgesehen von dieser Vorgabe gibt es im LWL keine feste Regelung zur geschlechtergerechten Sprache. Am besten ist es also, wenn Sie geschlechtsneutral formulieren. Hier einige Anregungen:

  • Geschlechtsneutrale Nomen: Person, Leute, Beschäftigte, Elternteil
  • Substantivierung: teilnehmen → Teilnehmende
  • geschlechtsneutrale Pronomen: wer, alle, jemand
  • Partizipien: Vertreter → vertreten durch
  • Passivbildungen: Der Antragssteller muss den Antrag ausfüllen. → Der Antrag ist auszufüllen.
  • Kollektivbezeichnungen: Projektteam, Abteilung, Personal

Wenn keine geschlechtsneutralen Ausdrücke gefunden werden können, gibt es verschiedene Varianten, um Männer und Frauen sprachlich gleich zu behandeln. Allerdings stoßen die verschiedenen Realisierungen auch auf ihre Grenzen:

  • Beidnennung: Mitarbeiter und Mitarbeiterin
    • Problem: Dies Form geht von einem binären Geschlechterverständnis aus und sind so nicht konform mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16).
  • Gender-Star: Mitarbeiter*in
  • Gender-Gap: Mitarbeiter_in
  • Gender-Doppelpunkt: Mitarbeiter:innen
  • Gender-Trema: Mitarbeiterïnnen
  • ...
    • Problem: Gender-Star und zahlreiche weitere Zeichen bieten zwar Raum für alle Menschen, also auch für die, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen können. Allerdings stoßen diese Zeichen auf ihre Grenzen, wenn es um die Barrierefreiheit geht, da Screenreader die Zeichen (noch) nicht richtig vorlesen können.

Leichte Sprache

Das Thema Sprache ist viel komplexer als hier dargestellt.

Es geht nicht nur um Gendergerechtigkeit, sondern auch um Inklusion. Alle Menschen müssen textlich erreicht werden, deshalb etabliert sich zunehmend auch die Leichte Sprache. Informationen finden Sie beispielsweise auf den LWL-Seiten zum Inklusiven Internet.

Teilnahme an Respect! Kampagne im Rahmen des Landesprojekts blick*

Die LWL-Psychiatrie-Einrichtungen im Regionalen Netz des Kreis Soest sowie Gütersloh/Paderborn sind bereits aktiver Teil der RESPECT!-Kampagne im Rahmen des Landesprojekts blick*

LWL-Frauennetzwerk

LWL-Netzwerk für alle die sich als Frauen verstehen

Ende September 2023 wurde das erste LWL-Frauennetzwerk gegründet, eine wichtige Plattform, um den Erfahrungsaustausch zu stärken, Inspiration zu geben und eine Kultur der Kooperation voranzubringen.

Vernetzung zu LSBTIQ* Expert:innen in ganz NRW

Stammtisch für LSBTIQ*-Mitarbeitende im öffentlichen Dienst in Münster

Es gibt in Münster jetzt einen regelmäßigen Stammtisch für Behörden-Mitarbeitende, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer identifizieren. Organisiert wird er vom Amt für Gleichstellung der Stadt Münster. Nächster Termin ist am 20. Dezember von 17 bis 19 Uhr auf dem Rathaus-Weihnachtsmarkt (bei Doris‘ Glühweintreff im Rathausinnenhof, an der Seite der Stadthaus-Tiefgarageneinfahrt von der Syndikatgasse). Weitere Termine und Infos gibt es auf hier:

Postkarte LSBTIQ+ Stammtisch Stadt Münster

Weitere Quellen

Wenn Sie allgemein Interesse an der Thematik geschlechtlicher Vielfalt haben oder nach Tipps für ein kollegiales Miteinander mit trans*, inter* und nichtbinären Personen suchen, empfehlen wir Ihnen folgende Quellen:

Das Netzwerk Trans* NRW liefert in seiner Broschüre "Trans* am Arbeitsplatz" wichtige Basisinformationen und Anregungen für ein respektvolles Miteinander. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Bedarfen von Transmenschen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist allgemeine Anlaufstelle und ermöglicht darüber hinaus eine individuelle Beratung.